Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

Europäisch-Lateinamerikanische Gesellschaft e.V. (ELG)

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich gemäß den allgemeinen Landessitten zu verhalten und den Anweisungen der verantwortlichen Ortskräfte Folge zu leisten. Die Hausordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens sind einzuhalten. Jegliches Verhalten, was die Reputation der ELG oder der Ortskräfte nachhaltig beeinträchtigt, der Verstoß gegen die Hausordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens sowie die Nichtbeachtung von Anweisungen der Ortskräfte kann zum sofortigen Ausschluss vom Programm ohne Anspruch auf Ersatzleistungen und / oder geldliche Erstattungen führen.
  2. Die Unterbringung erfolgt je nach gewünschter oder möglicher Buchungsklasse in ortsüblichen Unterkünften ( in der Regel Einzelzimmer ). Diese können Häuser, Wohnungen, Studenten-Wohngemeinschaften, Gast-Familien o. ä. sein. Die Zimmer sind teilmöbliert und entsprechen mindestens dem Standard der entsprechenden Unterkunftsart der jeweiligen Region. Entsprechendes gilt für den Standard bei Gast-Familien der mittleren Bevölkerungsschicht. Handtücher, Dinge des täglichen persönlichen Bedarfs etc. sollten mitgebracht werden. Den Teilnehmern werden vor Ort die Unterkünfte zugewiesen. Während des Aufenthaltes kann es in Ausnahmefällen zum Wechsel der Unterkunft kommen. Die Unterkünfte und gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen. Alle Unterkünfte, Einrichtungen und Gegenstände sind im vorgefundenen Zustand zu belassen. Abhanden gekommene Gegenstände und Beschädigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers oder müssen vom Teilnehmer behoben werden. Evtl. kann vor Ort gegen Quittung eine Kaution in Höhe von € 50,00 für Hausschlüssel etc. verlangt werden, die bei ordnungsgemäßem Verlassen der Unterkunft zurückerstattet wird. Personen, die nicht den Unterkünften zugewiesen wurden, sind als Gäste nur in den Gemeinschaftsräumen erlaubt. Eine Übernachtung oder sonstige Beherbergung anderer Personen, sowie die Verschaffung des freien Zugangs zu den Unterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen ist nur nach ausdrücklichem Einverständnis der zuständigen Ortsleitung oder der Gast-Familie erlaubt. Die Belegung der Unterkunft erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, einen Tag vor dem Beginn des Sprachkurses und endet mit dem darauffolgenden Tag, nach dem vertraglich vorgesehenen Sprachkursende.
  3. Die Sprachkurse beginnen i.d.R. am folgenden Montag nach Eintreffen des Teilnehmers, falls nicht anders vereinbart. Die wöchentliche Stundenanzahl und die Unterrichtsdauer ergibt sich aus der von der ELG angebotenen und vom Teilnehmer gewählten Buchungsklasse. Der Unterricht erfolgt in von der ELG sorgsam ausgesuchten Partnerschulen. Die Sprachunterrichte müssen in Deutschland üblicherweise pro Unterrichtswoche gebucht werden. Die Sprachunterrichte werden montags bis freitags durch Festlegung der ELG oder deren Partnerschulen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr angeboten. An Sonnabenden, Sonntagen und nationalen Feiertagen finden keine Sprachunterrichte statt. Ausgefallene Unterrichtsstunden (z.B. Krankheit von Lehrkräften etc.) werden nach Absprache mit dem Teilnehmer nachgeholt, jedoch nicht geldlich erstattet. Die Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden von Seiten des Teilnehmers wird weder nachgeholt noch geldlich erstattet. Die Spracherlernung obliegt dem Teilnehmer allein; die ELG, Bad Bramstedt bemüht sich nach besten Wissen und Gewissen diese durch Ihre beauftragten Sprachlehrer oder Partnerschulen zu vermitteln.
  4. Die ELG bzw. die Partnerschule stellt nach Beendigung des Programms eine Bescheinigung über die Teilnahme am Sprachkurs aus. Die Ausfertigung sowie den Erhalt der Teilnahmebescheinigung muss vom Teilnehmer bedacht bzw. organisiert werden und kann nicht nach Absolvierung des Unterrichtes durch die ELG mehr angefordert werden.
  5. Die berechneten Organisationskostenbeiträge, die Entgelte der Sprachkurse und insbesondere überschüssige Unterbring- ungsbeiträge der Teilnehmer werden anteilig zur Deckung der laufenden Gesamtkosten (Mischkalkulation) der ELG (bspw. Büromieten, Werbung, Verwaltungs- und Personalkosten, Kosten der laufenden Betreuung vor Ort etc.) verwendet. Vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommene Leistungen werden geldlich weder gesamt noch anteilig zurückerstattet. Grundlage hierzu bildet die vom Teilnehmer Anmeldung zum Kurs, die auch per Faxübermittlung Rechtsgültigkeit besitzt. Nimmt ein Teilnehmer aus eigener Entscheidung Leistungen nicht in Anspruch (z. B. Nicht-Nutzung der Unterkunft bei verfrühter Abreise) können diese Leistungen auch zeitweise an andere Teilnehmer vergeben werden. Regress- oder Ersatzansprüche sowie sonstige Klagen sind unverzüglich vor Ort der verantwortlichen Ortskraft schriftlich mitzuteilen. Nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Teilnahme am Programm kann nachträglich kein Rechtsanspruch auf Regress oder Ersatzanspruch gegen über der ELG geltend gemacht werden. Die Verjährung für jegliche Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der ELG oder den von der ELG bestellten Personen beginnt einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Teilnahme am Programm.
  6. Der Teilnehmer versichert sich für die Dauer seines geplanten Auslandsaufenthaltes und möglicherweise darüber hinaus gegen Schäden, Diebstahl, Krankheiten etc. in eigener Verantwortung; dieses gilt auch für die An- und Abreise in das Ausland. Für alle Schäden, Unfälle, Krankheiten, Verluste, Diebstahl, soziale oder politische Unruhen etc., die sich während des Auslandsaufenthaltes einschl. der An- und Abreise ereignen, bleibt die Haftung und/oder Schadensersatzansprüche an die ELG oder durch die ELG bestellten Personen ausgeschlossen. Es obliegt den Teilnehmern, sich um alle notwendigen Reisevorbereitungen (Impfungen, Visumangelegenheiten, Versicherungen, etc.) zu kümmern, wobei die ELG eine unverbindliche Hilfestellung gewährt. Die ELG hat mit der Anerkennung der Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen seiner Informations- und Fürsorgepflicht gegenüber dem Teilnehmer Genüge getan.
  7. Die ELG behält sich ein Ausschlussrecht vor, Teilnehmer aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Diebstahl, Drogenkonsum, etc.) mit sofortiger Wirkung vom Programm ohne Anspruch auf Ersatzleistung, Beitrags- und Kostenerstattung auszuschließen.
  8. Mit der Zusendung des Online-Anmeldeformulars stimmt der Teilnehmer den abgedruckten Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich zu.
  9. Werden vom Teilnehmer nach Annahme des Programms Reiseänderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, des Sprachkurs- und/oder des Praktikumbeginns – letzteres ist nur möglich, wenn der Praktikumsanbieter der zeitlichen Veränderung zustimmt -, vorgenommen, behält sich die ELG vor, für den ihr entstandenen Aufwand eine Umbuchungsgebühr von € 40,00 zu erheben.
  10. Rücktritt
    1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Sprachreise oder dem gebuchten Praktikum zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ELG. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nichtantritt der Reise aus Gründen, die von der ELG nicht zu vertreten sind, wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
    2. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die ELG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Gesamtreisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. Die ELG kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder pauschalisiert wie folgt verlangen: bis zum 30. Tag vor geplantem Reiseantritt 30 % des Gesamtbeitrages, vom 29. bis zum 3. Tag vor geplantem Reiseantritt 50% des Gesamtbeitrages und vom 2. Tag und/oder Nichtantritt 100% des Gesamtbeitrages. Es steht dem Teilnehmer stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren - nachzuweisen, dass ein Schaden in der von der ELG berechneten Höhe nicht entstanden ist. Die ELG empfiehlt, eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ggf. gesondert abzuschließen, die die genannten Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
  11. Der Gerichtsstand in jeglichen Streitfällen als deutscher Sprachreiseveranstalter ist der Sitz der ELG, dieser ist: Golfparkallee 7 A, 24576 Bad Bramstedt, VR 5636 KI, Deutschland.
Bad Bramstedt, den 01.12.2010

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